Wir liefern Antworten auf Ihre Fragen zur Haftung bei einer Yachtüberführung

Vielen Eignern, die über eine professionelle Yachtüberführung nachdenken, stellt sich die Frage der Haftung und des Versicherungsschutzes.

Wer kommt für Schäden auf, die während der Yachtüberführung an Ihrer Yacht, an einer fremden Yachten oder an Marine-Facilites, z.B. beim Manövrieren im Hafen, entstehen? Wer haftet bei Verletzungen bei der Crew oder Unbeteiligten?

Sie scheinen sich diese Fragen auch zu stellen!

Wir werden versuchen, die Haftungsfragen kurz aber vollumfänglich zu erklären. Sollten Sie weitere Fragen zur Haftung, Versicherung oder generell zu Yachtüberführungen haben, wenden sie sich bitte an uns. Wir helfen gerne!

Grundsätzlich gilt das auch bei einer professionellen Yachtüberführung zunächst Ihre Versicherung, also die Versicherung des Bootes, haftet.

    • Bei Schäden an der eigenen Yacht haftet die Boots-Kaskoversicherung.
    • Für Sachschäden an anderen Booten oder Facilities, z.B. einem Steg, sowie bei Personenschäden an der Crew und bei unbeteiligten Dritten, haftet die Boots-Haftpflichtversicherung.

Die von uns Vermittelten Profi-Skipper sind alle zusätzlich mit einer Profi-Skipper-Haftpflichtversicherung ausgestattet. Diese Versicherung haftet “subsidiär”. Das heißt, die Profi-Skipper-Haftpflichtversicherung zahlt, wenn aus irgendwelchen Gründen die Boots-Haftpflichtversicherung nicht haftet. Das könnte sein, weil die Deckungssumme der Boots-Haftpflichtversicherung zu gering ist, die Police nicht (rechtzeitig) bezahlt wurde etc. Personenschäden sind bei der Boots-Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.

Des weiteren kommt die Profi-Skipper-Haftpflichtversicherung für Kasko-Schäden auf (also Schäden am eigenen Boot), wenn gerichtlich festgestellt wird, dass der Skipper grob fahrlässig gehandelt hat.

Wir raten zwingend dazu, Ihr Boot – sollte dies nicht eh schon der Fall sein – vor einer Yachtüberführung Kasko zu versichern. Ohne eine Boots-Kasko-Versicherung kommen Sie für Schäden am eigenen Boot auf. Außer bei gerichtlich festgestellter groben Fahrlässigkeit des Skippers.

Fazit:

Ist Ihr Boot zum Zeitpunkt der Yachtüberführung Boots-Haftpflicht und -Kasko versichert, tragen Sie keine finanzielles Risiko. Alle eventuellen Schäden werden von der Versicherung getragen.

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