Skipper Haftung und Versicherung

Seatribe Deliveries

Alles was du über die Haftung als Skipper wissen musst!

Im allgemeinen haftet die Versicherung des Bootes, auch wenn du als professioneller Skipper das Boot führst und einen Schaden verursachst.

Bei Schäden an Dritten zahlt die Boots-Haftpflichtversicherung.

Bei Schäden an der „eigenen“ Yacht kommt die Boots-Kaskoversicherung auf.

Du solltest generell darauf achten, dass das Boot für das du die Yachtüberführung übernimmst, versichert ist.

Als Skipper haftest du vollumfänglich mit deinem gesamten Vermögen!

Möchte der Eigner keine Boots-Kasko-Versicherung abschließen, sollte vertraglich festgehalten werden, dass du für Schäden am Boot nicht haftbar zu machen bist. Denn Schäden am eigenen Boot übernimmt die gewerbliche Skipper-Haftpflichtversicherung nicht. Es sei denn, es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit.

Wer kommt für Schäden auf, die während der Yachtüberführung an Ihrer Yacht, an einer fremden Yachte oder an Marine-Facilites, z.B. beim Manövrieren im Hafen, entstehen? Wer haftet bei Verletzungen bei der Crew oder Unbeteiligten?

Sie scheinen sich diese Fragen auch zu stellen!

Wir werden versuchen, die Haftungsfragen kurz aber vollumfänglich zu erklären. Sollten Sie weitere Fragen zur Haftung, Versicherung oder generell zu Yachtüberführungen haben, wenden sie sich bitte an uns. Wir helfen gerne!

Was bedeutet gewerblicher Skipper?

    • Als Skipper bist du gewerblich unterwegs, sobald du eine Bezahlung erhältst.
    • Du gilst allerdings auch als gewerblicher Skipper, wenn du einen geldwerten Vorteil erhältst. Also die Charterumlage nicht mitbezahlen musst oder von der Bordkasse freigehalten wirst!
    • Die unterschiedlichen Versicherungen sind hier allerdings unterschiedlich „streng“. Bei Pantenius wird der Skipper, der einen geldwerten Vorteil erhält, nicht als gewerblicher Skipper eingestuft. Bei Yacht Pool kann man sich als “Gelegenheits-Skipper” – gegen eine kleine Extra-Prämie – 2 Wochen im Jahr frei-gewerblich skippern.
    • Du solltest das mit dem geldwertem Vorteil in jedem Fall vor einem Törn mit deiner Privaten-Skipper-Haftpflichtversicherung abklären.

Boots-Haftpflichtversicherung

Haftet für Schäden an Dritten, also an fremden Booten, an Personen und an Facilities, also z.B. Stegen.

Skipper-Haftpflichtversicherung

Die Skipper-Haftpflichtversicherung ist generell eine subsidiäre Versicherung, das heißt, Sie zahlt erst, wenn keine andere Versicherung den Schaden deckt.

Gewerbliche-Skipper-Haftpflichtversicherung

Die Gewerbliche-Skipper-Haftpflichtversicherung ist notwendig, wenn du als gewerblicher Skipper unterwegs bist.

Die Haftung ist wie bei der Boots-Haftpflicht-Versicherung für Schäden an Dritten.

Die „normale“ Private-Skipper-Haftpflichtversicherung zahlt nicht, wenn der Skipper gewerblich unterwegs ist!

Boots-Kaskoversicherung

Haftet für Schäden am eigenen oder sich in der Verantwortung des Skippers befindlichen Boot.

Eigner gehen oftmals davon aus, dass Schäden am eigenen Boot bei einer Überführung von der Skipper-Haftpflichtversicherung des Skippers getragen werden. Das ist nicht korrekt. Darauf sollte bei Auftragsannahme hingewiesen werden.

Ausnahme ist grobe Fahrlässigkeit, da hier die Boots-Kaskoversicherung nicht haftet.

Zu bedenken ist, dass die Kaskoversicherung oftmals einen Selbstbehalt hat. Hier sollte mit dem Eigner vorab geklärt werden, dass dafür nicht der Skipper haftet.

Für Charteryachten kann dieser Selbstbehalt über eine Kautionsversicherung abgesichert werden. Doch Vorsicht wenn du gewerblich unterwegs bist!

Die Haftung ist wie bei der Boots-Haftpflicht-Versicherung für Schäden an dritten.

Die „normale“ Private-Skipper-Haftpflichtversicherung zahlt nicht, wenn der Skipper gewerblich unterwegs ist!

Grobe Fahrlässigkeit

Wann genau grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist im Vorhinein schwer zu sagen, da diese von einem Gericht festgestellt werden muss.

In der Regel klagen Kaskoversicherer ab einem Schaden von 15.000 € bis 20.000 € auf grobe Fahrlässigkeit, um der Verpflichtung des Schadensausgleichs zu entgehen.

Wurde grobe Fahrlässigkeit gerichtlich festgestellt, zahlt die Boots-Kaskoversicherung nicht. Die Skipper-Haftpflichtversicherung springt ein.

Ein weiterer Vorteil der Skipper-Haftpflichtversicherung ist, dass sie hier quasi als Rechtsschutzversicherung auftritt, da sie versuchen wird, die Ansprüche abzuwehren.

Beispiele für grobe Fahrlässigkeit wären ein Schaden unter Alkoholeinfluss oder es wurde nicht ausreichend Ausschau gehalten.

Grobe Fahrlässigkeit kommt nur bei Schäden am eigenen Boot zur Geltung.

Kautionsversicherung

Bei Boots-Charter wird eine Kaution als Sicherheit für Schäden am gecharterten Schiff hinterlegt. Diese Kaution entspricht der Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung des Bootes.

Solltest du als Skipper auf einem Charterschiff angeheuert haben, besteht hier auf jeden Fall ein Risiko, dass du in Haftung genommen wirst. Denn auch wenn die Charternde Person eine Kautionsversicherung abgeschlossen hat, haftet diese nicht, wenn das Schiff von einem professionellen Skipper geführt wird!

Wie schnell ist es passiert, dass du im Hafen aneckst oder jemand auf ein Luk tritt! Die Kosten bleiben dann an dir hängen.

Meines Wissens nach bietet lediglich Yacht-Pool eine Kautionsversicherung für gewerbliche Skipper an. Diese gewerbliche Kautionversicherung ist als Skipper auf Charterschiffen sicherlich eine Überlegung wert!

Was tun im Schadensfall?

    • Protokoll vom Hafenmeister anfordern (der wird darauf keine Lust haben)
    • Protokoll des Unfallhergangs von der Crew unterschreiben lassen.
    • Versicherung kurzfristig informieren.

Du hat Interesse von uns als Skipper für Yachtüberführungen vermittelt zu werden? Schön! Dann bewirb dich jetzt als Skipper!

Du bist noch nicht soweit, möchtest aber gerne an einer Yachtüberführung teilnehmen? Auch schön! Dann trag dich jetzt in unsere Crewliste ein!

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